Häufige Fragen
Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.
In der Regel können Sie als gesetzlich Versicherte auch ohne Überweisung zu uns kommen prüfen. Eine Überweisung Ihrer Hausarztpraxis ist trotzdem hilfreich, weil wir dann Befunde direkt austauschen können.
Die gesetzliche Krebsfrüherkennung steht Männern ab 45 Jahren jährlich zu. Bei familiärer Vorbelastung, etwa Prostatakrebs beim Vater oder Bruder, kann eine frühere Vorsorge sinnvoll sein – sprechen Sie uns an.
Ja. Blasenentzündungen, Blasenschwäche oder Nierensteine betreffen Frauen genauso. Kinder kommen z. B. bei Vorhautverengung, Hodenhochstand oder Einnässen zu uns.
Ihre Versichertenkarte, falls vorhanden eine Überweisung, Ihren Medikamentenplan und Vorbefunde. Den Anamnesebogen können Sie vorab online ausfüllen. Mehr dazu unter Ihr erster Besuch.
Nein, die Urinprobe geben Sie bei uns in der Praxis ab. Gehen Sie deshalb möglichst nicht direkt vor dem Termin zur Toilette.
Am einfachsten über unsere Online-Rezeptbestellung. Gesetzlich Versicherte können das eRezept am nächsten Werktag in der Apotheke einlösen.
Wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Bei akuten, lebensbedrohlichen Notfällen rufen Sie den Rettungsdienst unter 112.
Das hängt von der Leistung ab. Wir rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab und informieren Sie immer vorher schriftlich über die Kosten.
Der Eingriff erfolgt in örtlicher Betäubung, Sie spüren dabei höchstens ein Ziehen. Danach sind leichte Schmerzen für einige Tage normal und lassen sich mit üblichen Schmerzmitteln gut behandeln.
Nein. Hormonhaushalt, Lust, Erektion und Orgasmus bleiben unverändert. Auch der Samenerguss sieht aus wie vorher – er enthält nur keine Spermien mehr.
Erst wenn in zwei Spermienuntersuchungen (nach etwa 6 Wochen und 3 Monaten) keine Spermien mehr nachweisbar sind. Bis zu unserer schriftlichen Bestätigung müssen Sie weiter verhüten.
Eine Bürotätigkeit ist meist nach 1–2 Tagen wieder möglich. Auf Sport, schweres Heben und Geschlechtsverkehr sollten Sie etwa eine Woche verzichten.
Eine Rückoperation (Refertilisierung) ist möglich, aber aufwendig, wird nicht von der Krankenkasse bezahlt und hat keine Erfolgsgarantie. Die Vasektomie sollte deshalb als endgültige Entscheidung getroffen werden.
Nein, die Vasektomie zur Verhütung ist eine Selbstzahlerleistung. Die Kosten erhalten Sie vorab schriftlich – eine Übersicht finden Sie oben auf dieser Seite.
Rechtlich ist das nicht erforderlich. Wir empfehlen aber, die Entscheidung gemeinsam zu treffen – gern auch im Beratungsgespräch zu zweit.
Sie müssen volljährig sein. Darüber hinaus gibt es kein festes Mindestalter – wir sprechen offen mit Ihnen über Ihre Lebensplanung und nehmen uns Zeit für die Beratung.